Geänderte KfW-Anforderungen an Neubau

Seit dem 1. Januar 2016 gelten geänderte Höchstwerte für den Neubau von Wohngebäuden. Auf die Einstufung in die Effizienzklassen ändert sich.

Die Änderungen haben für die Sanierung von Gebäuden keine Auswirkungen, da sie sich nur auf den Neubau beziehen. Für die Einzelmaßnahmen (an Wänden, Fenstern, Dach, etc. …) gelten weiterhin die bisherigen Anforderungen. Auch die KfW-Förderkonditionen (für den Kredit oder das Zuschussprogramm) sind gleich geblieben.

Bei der Sanierung zum sogenannten „Effizienzhaus“ wurde lediglich die Einstufung der Effizienzklasse geändert. Welche Sanierungsvariante mehr Sinn macht hängt natürlich vom Einzelfall ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte über Email oder Telefon bei uns.